11.06.2024

Neu: Wohnraumöfen in Verbindung mit QNG-Förderung möglich

 
Gute Neuigkeiten für alle Bauherren! Ab sofort sind Wohraumöfen in Verbindung mit einer QNG-Förderung (zinsvergünstigte Kredite) möglich - das war bisher nicht der Fall.
 
In klimafreundlichen Gebäuden (Stichwort: Klimafreundlicher Neubau 298/297) ist der Einbau von Kaminöfen (mit Biomasse betriebene Einzelfeuerstätten) zulässig. Wichtig ist, dass diese nicht in der Berechnung des Effizienzhauses berücksichtigt werden.
 
Hierbei handelt es sich in der Regel um handbeschickte Kaminöfen, die nicht in den Heizkreislauf des Gebäudes eingebunden sind. Die Kosten für den Einbau solcher Kaminöfen sowie für deren Schornsteine sind nicht förderfähig.
 
Die Neuregelung darf auf alle laufenden Projekte angewendet werden, für die bereits die Antragstellung erfolgte, jedoch noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde.
 
Das sind großartige Neuigkeiten! Denn ab sofort können sich künftige Hausbesitzer über zinsvergünstigte QNG-Kredite UND die behagliche Atmosphäre eines Kaminofens freuen!
 
 

 

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