Drei Fragen an Steuerberater und Baufritz-Bauherr Oliver Zachow

Wo steckt für Bauherren das aussichtsreichste Potenzial im Mehrfamilienhaus als langfristige Kapitalanlage?


Die Baubranche ist nicht durchweg solide, hat Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Oliver Zachow erfahren. Umso glücklicher ist er als Bauherr über die Entscheidung für das Baufritz-Haus, das er mit seiner Familie bewohnt. Mit Nachhaltigkeit, Wertanlage und Steuervorteilen hat er auch im beruflichen Kontext zu tun. Wie Bauherren mit geschickten Investitionen profitieren und wie Familien richtig vererben, verrät er hier.

Einfamilienhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus – steuerliche Vorteile sind nicht der Maßstab. Wichtiger sind die baulichen Möglichkeiten eines Grundstücks. Wo steckt für Bauherren aus Ihrer Sicht das aussichtsreichste Potenzial? Und warum Baufritz?

Im selbst bewohnten Einfamilienhaus steckt im Vergleich wenig steuerliche Wertschöpfung. Eine Überlegung könnte aber sein, auf der gleichen Grundfläche ein Doppelhaus oder ein Mehrfamilienhaus errichten zu lassen bzw. eine Einliegerwohnung einzuplanen. Mehr Nutzfläche und die Möglichkeit einer Vermietung bieten die Chance auf eine laufende Rendite und eine steuerliche Nutzbarkeit.

Aber: Wichtig ist immer die professionelle Begleitung, und das bereits weit vor dem ersten Spatenstich, sonst kann aus der erhofften Rendite schnell ein Kostengrab werden. Es braucht den richtigen Baupartner an der Hand, der durch die Hürden des Bauprojekts hilft. Ganz alleine zu bauen wäre zu riskant. Aus Erfahrung kann ich künftigen Bauherren sagen, dass man Baufritz vertrauen kann.

Für ein Doppelhaus, ein Mehrfamilienhaus aber auch für eine Einliegerwohnung gilt, dass es von Vorteil ist, die Wohnflächen real zu teilen. Die Zuordnung etwa eines Darlehens durch eigene Grundbücher ist so deutlich einfacher und auch ein späterer Verkauf nur einer Einheit ist so möglich.
 
Der steuerliche Aspekt der Zuordnung ist ebenfalls wichtig. Eine steuerliche Überlegung kann zum Beispiel sein, durch die steuerliche Nutzung von Abschreibung und Finanzierungskosten an die älteren Kinder vergünstigt zu vermieten. Aber auch die Fremdvermietung als weitere Einnahmequelle kann sich lohnen. 

Sehr interessant ist es auch, anstelle eines Einfamilienhauses auf derselben Fläche ein Doppelhaus zu planen. Ein Haus wird selbst genutzt, das andere vermietet. Hier rate ich dazu, die Kosten der Finanzierung auf die vermietete Hälfte zu legen. Es ist immer besser, das selbst bewohnte Objekt ist schuldenfrei. Ähnlich sind die Überlegungen beim Mehrfamilienhaus. Und: Ich kann auch an die eigene Familie vermieten, Stichwort „begünstigt vermieten“. Viele wissen übrigens noch gar nicht, dass Baufritz auch Doppel- und Mehrfamilienhäuser plant und realisiert!

Wenn Menschen nachhaltig und zukunftsorientiert anlegen wollen und auf Rendite hoffen: Was raten Sie in Bezug auf Immobilien, gerade, wenn ein Grundstück vorhanden ist?

Als Steuerberater betreue ich Privatpersonen aber auch Family Offices. Ich sehe, dass gestreut wird. Wertpapiere plus Immobilien, das ist für viele der richtige Weg. Das Interesse an Nachhaltigkeit ist ebenfalls groß. Zum einen will man Vorbild sein, zum anderen wird auch der Nachhaltigkeitsaspekt bei der Finanzierung immer wichtiger. Wenn bereits ein Grundstück vorhanden ist, rate ich dazu, mehr Wertschöpfung zu generieren, aus dem Vermögen, das in der Fläche steckt, mehr herauszuholen, auch durch Nachverdichtung. Das kann bedeuten, auf eine bestehende Immobilie aufzustocken oder anzubauen. Dafür ist die Baufritz-Holzständerbauweise mit den vorgefertigten Leichtbau-Elementen ideal, mit den enormen Vorteilen bei Statik, Montage und schnellem Baufortschritt, gerade in gewachsenen Nachbarschaften. Brandschutz, Stellplatz, all diese Dinge – da ist einfach ein Partner wie Baufritz gefragt, der das alles weiß.

Stichwort Erben und Vererben: Man kann von einem Grundstück nicht abbeißen, sagen Sie. Was ist beim Übergang einer Familien-Immobilie wichtig zu wissen? 

Wer sich schnell entscheidet und innerhalb von ca. sechs Monaten nach dem Tod der Eltern deren selbstbewohnte Immobilie nutzt und selbst bewohnt, kann steuerfrei erben. Vermietet werden darf das Elternhaus in einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren nach dem Erbfall allerdings nicht. Das Haus muss per Definition zum neuen Familienheim werden – und das zügig. Es darf grundsätzlich keine Pause des Bewohnens geben. Bauliche Veränderungen sind aber möglich, allerdings kein Abriss. Auch hier ist Baufritz dank der Elementbauweise der geeignete Partner. Diese Regelungen gelten leider nur für den Erbfall, nicht für Schenkungen an die Kinder. Gibt es mehrere Kinder, fällt für das ausbezahlte Kind, dass nicht einzieht, möglichweise trotzdem Erbschaftssteuer an.

Wollen Sie noch mehr zum Thema erfahren? Klicken Sie hier:

ihre STEUERVORTEILE

MEHRFAMILIENHAUS PETERS

Doppelhaus Will

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

14 Schritte bis zu Ihrem Wunschhaus

Es sind exakt 14 Schritte bis zu Ihrem neuen Baufritz-Zuhause. Warum wir Ihnen das versprechen können? Weil wir wissen, wie …

14 Schritte bis zu Ihrem Wunschaus

10 Gründe für Baufritz

Haushersteller gibt es viele. Welche Kriterien wirklich zählen? Machen Sie einfach den Vergleich ...

10 Gründe für Baufritz

Sie haben Fragen?

Finden Sie Ihren persönlichen Fachberater ganz in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Fachberater-Suche