Steuern sparen beim Mehrfamilienhaus

Statistiken zeigen: 70% der Einfamilienhäuser, deren Sanierung nicht mehr wirtschaftlich ist, werden durch einen Ersatzneubau eines Mehrfamilienhauses ersetzt. Auf bestehender Fläche ein Mehr an Wohnraum für drei oder mehr Parteien schaffen. Das Beste daran: Sie können von erheblichen Steuervorteilen profitieren, wenn Sie für mehrere Familien bauen möchten. Und noch mehr, wenn Sie sich für ein QNG-fähiges Mehrfamilienhaus von Baufritz entschieden haben.

Bis zu 55% der Anschaffungskosten 
einfach abschreiben

Derzeit sind die Konditionen für Mehrfamilienhäuser attraktiv wie nie. Unter bestimmten Voraussetzungen, können bis zu 55% der Anschaffungskosten in den ersten 10 Jahren abgeschrieben werden. Ihr Vorteil: eine erhebliche Steuerersparnis. Die gute Nachricht: Bei uns sind Sie genau richtig, wenn Sie von allen momentan möglichen Vorteilen profitieren möchten. Baufritz ist der Experte in Sachen QNG - und der energetische Gebäudestandard EH40/QNG ist neben der Baukostengrenze von 5.200 Euro pro m² Wohnfläche und einem Baubeginn bis Ende September 2029 wichtiges Kriterium für die steuerlich attraktive Sonderabschreibung.

Mehrfamilienhaus bauen und vermieten:
Ihre steuerlichen Vorteile

Beim Bau und der Vermietung von Mehrfamilienhäusern gibt es zahlreiche steuerliche Vorteile, die Sie als Investor in Anspruch nehmen können. Hier sind die wichtigsten für Sie zusammengefasst:

Ja, in einigen Bundesländern kann die Grunderwerbsteuer reduziert oder sogar komplett vermieden werden, wenn das erworbene Objekt bestimmte Kriterien erfüllt, wie z.B. energetische Sanierungen oder der Bau von nachhaltigen und ökologischen Gebäuden.

Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallen, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören:

  • Reparatur-, Wartungs- und Renovierungskosten
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • Kreditzinsen der Finanzierung
  • Grundsteuer
  • Hausnebenkosten und Hausgeld
  • Kosten für Mietersuche
  • Anwaltsgebühren und Beiträge in relevanten Verbänden
  • Kosten für Darlehen bei Finanzierungen
  • Gutachterkosten
  • Hausmeisterkosten

Der Bau von QNG-zertifizierten Mehrfamilienhäusern bietet erhebliche steuerliche Vorteile, insbesondere durch Abschreibungsmöglichkeiten. Sie können bis zu 55 % der Anschaffungskosten in den ersten zehn Jahren abschreiben. Diese Vorteile ergeben sich aus der Kombination der degressiven Abschreibung nach dem Wachstumschancengesetz und der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, was Ihre Investitionsrendite erheblich erhöht.

Für den Bau von QNG-zertifizierten Mehrfamilienhäusern können Sie verschiedene Förderungen und Zuschüsse in Anspruch nehmen. Dazu gehört das KfW-Programm 298, das zinsverbilligte Darlehen von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit bietet. Zusätzlich gibt es die Bayerische Holzbauförderung, die Zuschüsse von bis zu 500 Euro je Tonne eingespartem CO2 gewährt, maximal jedoch 200.000 Euro pro Bauvorhaben. Diese Förderungen helfen, Ihre Investitionskosten weiter zu senken.

Der Bau nachhaltiger und energieeffizienter Mehrfamilienhäuser bringt langfristige Vorteile wie eine signifikante Wertsteigerung und Werthaltigkeit der Immobilie. Durch den Einsatz von umweltfreundlichen Baustoffen und energieeffizienten Techniken reduzieren Sie dauerhaft Ihre Energie- und Betriebskosten. Zudem schaffen Sie zufriedene Mieter und tragen zur Umweltentlastung bei. Diese nachhaltigen Maßnahmen erhöhen die Rentabilität Ihrer Investition und sichern langfristig Ihr Familienvermögen.

Die 5+5+3 % AfA beschreibt eine degressive Abschreibung für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen. Dabei können jeweils 5 % der Investitionskosten/des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden. Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.

Die degressive AfA kann mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Diese gilt für Neubauten, die den energetischen Gebäudestandard EH40/QNG erfüllen und eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro m² Wohnfläche einhalten. Durch das Wachstumschancengesetz wurden die Baukostenobergrenze und die begünstigten Herstellungs-/Anschaffungskosten erhöht. So können zusätzlich über vier Jahre jeweils fünf Prozent der begünstigten Herstellungskosten abgeschrieben werden.

Die Baukostenobergrenze umfasst die folgenden Komponenten:

1. Abschreibungsfähige Anschaffungs- oder Herstellungskosten der neuen Mietwohnung/en:
   Diese beinhalten alle direkten Kosten, die für den Bau oder Kauf der Wohnung entstehen.

2. Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Nebenräume der Wohnung:
   Dazu zählen Räume wie Bodenräume, Waschküchen, Kellerräume, Trockenräume, Speicherräume, Baderäume sowie Fahrrad- und Kinderwagenräume.

3. Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zur Wohnung gehörenden Garage:
   Die Kosten für eine Garage, die zur Wohnung gehört, werden ebenfalls berücksichtigt.

Hinweis: Nebenräume, die vollständig der Wohnung zugerechnet werden können (z.B. ein eigener Kellerraum), fließen mit 100 % der Kosten ein. Gemeinschaftlich genutzte Räume (z.B. ein gemeinsamer Trockenraum für Wäsche) werden nur anteilig entsprechend des Nutzflächenanteils der Wohnung an der Gesamtnutzfläche einbezogen.

Abschreibungsfähige Herstellkosten:

  • Kosten für Anschlüsse an Versorgungsnetze vom Gebäude bis zur Grundstücksgrenze (Strom, Gas, Wasser, Wärme),
    die zusammen mit dem Gebäude neu hergestellt werden
  • Kosten für das Anpflanzen von Hecken, Büschen und Bäumen an den Grundstücksgrenzen (R 21.1 Abs. 3 Satz 1 EStR)
  • Kosten für Architekt, Baugenehmigung, Vermesser, etc.

 

Nicht abschreibungsfähige Herstellkosten:

  • Kosten für die Grundstückserschließung außerhalb des Grundstücks (z. B. für Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen)
  • Kosten des Grundstücks (z. B. Anschaffungskosten des Grund und Bodens sowie hierauf entfallende Anschaffungsnebenkosten)
  • Kosten für Hofbefestigungen und Straßenzufahrten (H 6.4 "Außenanlagen" EStH)
  • Kosten für Möblierung der neuen Wohnung

Lassen Sie sich inspirieren!

Unser umfassender Mehrfamilienhaus-Katalog bietet Ihnen detaillierte Informationen, 
inspirierende Designs und wertvolleTipps für Ihre nächste Investition. 
Holen Sie sich noch heute Ihr Exemplar und lassen Sie sich von unserer Auswahl begeistern!

Jetzt Katalog anfordern

Beispielrechnung

Hinweis: Für eine präzise Berechnung der Baukostenobergrenze und der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten empfehlen wir, einen Steuerberater zu konsultieren. Dieser kann sicherstellen, dass alle relevanten Faktoren korrekt berücksichtigt werden und Ihre Berechnungen den aktuellen steuerlichen Anforderungen entsprechen.

 

Bemessungsgrundlage
für degr. AfA

degr. AfA
5 % p.a

Sonder-AfA*
5 % p.a

lineare AfA**
3 % p.a

Summe
Abschreibungen

Jahr 1 1.600.000 € 80.000 € 75.000 €   155.000 €
Jahr 2 1.445.000 € 72.250 € 75.000 €   147.250 €
Jahr 3 1.297.750 € 64.887 € 75.000 €   139.887 €
Jahr 4  1.157.862 € 57.893 € 75.000 €   132.893 €
Jahr 5 1.024.969 € 51.248 €       51.248 €
Jahr 6   48.686 €       48.686 €
Jahr 7   925.035 €   Wechsel zu linearer AfA 48.000 €  48.000 €
Jahr 8   877.035 €     48.000 €  48.000 €
Jahr 9   829.035 €     48.000 €  48.000 €
Jahr 10   781.035 €     48.000 €  48.000 €
   

 

 

Summe Abschreibungen
in
10 Jahren:

866.965 €


* 5 % von 4.000 € x 375 m= 1.500.000 €
** ein Wechsel zur linearen AfA mit 3 % (entspricht 48.000 €, lohnt sich bei diesem Beispiel ab dem 7. Jahr)

Gesamtabschreibung in 10 Jahren in Höhe von 866.965,15 €. Dies entspricht einer Abschreibung von rund 54 % in den ersten 10 Jahren!

 

Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % entspricht dies einer Steuerersparnis in 10 Jahren in Höhe von rund 364.000 €.

Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten -

Gesamtinvest rund 1,6 Mio. €

Mehrfamilienhäuser von Baufritz im Überblick

Wir bieten perfekte Lösungen für private Bauherren, die an Generationenwohnen denken oder Immobilienwerte für Kinder und Enkel erhalten möchten. Aber auch für Investoren im klassischen Mietwohnungsbau. Effizient geplante Drei- bis Sechs-Familienhäuser, die sich auch auf kleineren Grundstücken realisieren lassen - auf denen früher vielleicht nur ein Einfamilienhaus stand. Aber auch große Mehrfamilienhäuser mit über sechs Parteien. Lassen Sie sich von bereits realisierten Projekten inspirieren.


Mehrfamilienhäuser entdecken >

Mehrfamilienhaus privat nutzen und Steuern sparen

Auch wenn Sie eine Wohnung in Ihrem Mehrfamilienhaus mit Ihrer Familie selbst wohnen möchten, können Sie Steuern sparen. Der einzige Unterschied ist, dass Sie nur die Kosten steuerlich geltend machen können, die im Rahmen Ihrer Wohnungsvermietung entstehen. Dies betrifft insbesondere die Kosten für Instandhaltung, Reparatur und Renovierung, da diese bei selbstgenutzten Wohnungen nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Die Zinsen und Abschreibungen sind ebenfalls nur für die vermieteten Wohnungen absetzbar.

Steuervorteile für Mehrfamilienhäuser nutzen: Voraussetzungen

Um alle Vergünstigungen optimal für sich zu nutzen, gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Wir haben Ihnen hierzu einen ersten Überblick zusammengestellt. Aber wir wissen auch, dass jede Situation individuell ist und eine persönliche Beratung erfordert. Unsere Finanzierungsexperten stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung. Lassen Sie es und wissen, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Vermietung und Gewinnabsicht:

Um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, müssen Sie das Mehrfamilienhaus mit der Absicht erwerben, regelmäßige Mieteinnahmen zu erzielen. Dabei ist es wichtig, dass Sie das Gebäude überwiegend vermieten und nicht nur einen Teil davon selbst nutzen. Sollten Sie einen Teil des Hauses selbst bewohnen, können nur die Kosten für den vermieteten Teil steuerlich geltend gemacht werden.

Erhaltung und Instandhaltung des Gebäudes:

Das Mehrfamilienhaus muss in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Regelmäßige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen sind erforderlich, um die steuerlichen Vorteile zu sichern. Vernachlässigte Instandhaltungsarbeiten können zu einer Einschränkung oder zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen.

Verwendung als Kapitalanlage:

Das Gebäude sollte langfristig vermietet werden, um als Kapitalanlage zu gelten. Kurzfristige Vermietungen, wie z.B. Ferienwohnungen, könnten steuerliche Nachteile mit sich bringen oder als gewerbliche Tätigkeit klassifiziert werden. Bei kurzfristigen Vermietungen können zusätzliche steuerliche Regelungen oder Einschränkungen greifen.

Einhaltung der steuerlichen Vorschriften:

Es ist wichtig, alle steuerlichen Vorschriften und Regelungen zu beachten, um die Steuervorteile in vollem Umfang nutzen zu können. Dazu gehören die ordnungsgemäße Buchführung, die korrekte Deklaration von Mieteinnahmen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Immobilienbesteuerung. Unsere Finanzierungsexperten beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.

Staatliche Neubau Förderungen erhalten

Staatliche Fördermittel für den privaten Mehrfamilienhausbau? Da hat sich viel getan. Was wir für Sie tun können, sollten Sie am besten bereits vor Baubeginn wissen. Damit Ihre Finanzierung sicher ist – und Sie keine Chance auf KfW-Förderung verstreichen lassen.

Fördermöglichkeiten entdecken

Ansprechpartner zur Steuerersparnis

Steuerliche Belastungen reduzieren und Finanzierungskosten senken? Unbedingt! Und da sprechen wir für Sie. Es ist gut, alle Möglichkeiten zu kennen, die Hausbaukosten effektiv zu reduzieren. Unsere Experten können hier am besten helfen: Nutzen Sie unsere kostenfreie Baufritz-Beratung und informieren Sie sich zu Ihren Steuervorteilen beim Mehrfamilienhaus.

Anfrage senden

Lassen Sie sich inspirieren!

Unser umfassender Mehrfamilienhaus-Katalog bietet Ihnen detaillierte Informationen, 
inspirierende Designs und wertvolleTipps für Ihre nächste Investition. 
Holen Sie sich noch heute Ihr Exemplar und lassen Sie sich von unserer Auswahl begeistern!

Jetzt Katalog anfordern

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

14 Schritte bis zu Ihrem Wunschhaus

Es sind exakt 14 Schritte bis zu Ihrem neuen Baufritz-Zuhause. Warum wir Ihnen das versprechen können? Weil wir wissen, wie …

14 Schritte bis zu Ihrem Wunschaus

10 Gründe für Baufritz

Haushersteller gibt es viele. Welche Kriterien wirklich zählen? Machen Sie einfach den Vergleich ...

10 Gründe für Baufritz

Sie haben Fragen?

Finden Sie Ihren persönlichen Fachberater ganz in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Fachberater-Suche